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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

In vielen Betrieben fallen ständig Arbeiten an, die nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden dürfen. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt werden.

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen, die ihm betragenden Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Zertifikat: Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)
Förderungsart: Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Durchführung bekannt:

TerminDauerPreisOrt/Bemerkungen
Beginnt laufend
07:00 - 15:45 Uhr
180 Std. 1653 €
kostenlos per Bildungsgutschein
Heggrabenstr. 4
35435 Wettenberg
Anbieteradresse
Berufsfortbildungswerk des DGB (bfw) Wettenberg
Heggrabenstr. 4
35435 Wettenberg, D
Tel: 0641 86641
Fax: 0641 82426
Kontakt: Heike Albrecht, 8 - 14 Uhr
www.bfw.de/wettenberg
albrecht.heike@bfw.de
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