Dieses Angebot ist abgelaufen.
In 2019 hat der GKV Spitzenverband in seinen Empfehlungen nach § 126 Abs.1 Satz 3 SGB 5 die Anforderungen für alle Beschäftigten im Versorgungsbereich 29A Stomahilfen klar definiert.
Somit soll eine einheitliche, ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln im Versorgungsbereich 29A Stomahilfen sichergestellt werden.
Erstmalig muss diese Weiterbildung von allen fachlichen Leitungen bis spätestens zum 31.12.2021 und von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zum 31.12.2022 absolviert worden sein.
Auszug der Inhalte gemäß der Curricularen Vorgaben des GKV:
Hilfsmittelverordnung und Abgabe
Definition, Indikation und Querverweise
Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie
Stomaanlagen
Stomaversorgung mit Stomaartikeln PG 29
Individuelle Versorgung der Betroffenen
Nicht Zulässiges in der Versorgung von Stomata
Idealtypische Versorgungsprozesse
Besondere Versorgungsformen
Kinder und Stoma Überblick
Grundlagen der Beratung / des Beratungsgespräches
Selbsthilfeorganisationen
Psychosoziale Beratungsangebote
Ergänzende Beratungsangebote
Früh- und Spätkomplikationen
Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes
Für dieses Angebot ist momentan eine Durchführung bekannt:
Termin | Dauer | Preis | Ort/Bemerkungen |
---|---|---|---|
21.06.21 - 25.06.21 09:00 - 17:00 Uhr |
5 Tage (40 Std.) |
1606 € für Mitglieder der Sanitätshaus aktuell AG und des VVHC 1368 |
Am Urnenfeld 33 35396 Gießen |